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ALLERGEN-INFORMATIONEN
Sehr geehrter Kunde, die EU-Verordnung 1169/2011 über die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über Lebensmittel ändert eine frühere Gesetzgebung zu diesem Thema und führt die Verpflichtung ein, das Vorhandensein von Allergenen auch bei servierten Gerichten und nicht nur bei zum Verkauf stehenden Lebensmitteln anzugeben .
Die folgenden Substanzen, die zum besseren Verständnis für den Benutzer vollständig aufgeführt sind, gelten als allergen und werden daher auf ihr mögliches Vorkommen in zubereiteten Lebensmitteln überwacht: